Sie beziehen Pflegegeld und Ihre private Pflegeperson ist wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder anderer Gründe nicht in der Lage die Pflege sicherzustellen dann übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege bis zu 28 Tage je Kalenderjahr.
Sie müssen also nicht gleich ins Altenheim oder in die Kurzzeitpflege sondern können die Pflegeleistungen durch unsere Hauskrankenpflege und Seniorenpflegedienst in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung in Anspruch nehmen.
Wir beraten und Informieren Sie gerne darüber. Treten Sie einfach mit uns in Kontakt.