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Pflegequalität



Qualitätssicherung in der ambulanten Krankenpflege
Gemäß § 80 Abs. 2 SGB XI sind ambulante Pflegedienste und stationäre Altenpflegeeinrichtungen verpflichtet, Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist berechtigt, dies zu überprüfen.

Patientenzufriedenheit braucht Qualität
Wir sind ständig bestrebt unsere Pflegequalität zu sichern, weiter zu entwickeln und zu verbessern.

Folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind in unserem ambulanten Krankenpflegedienst und Seniorenpflege Standard

den Bedürfnissen des Patienten entsprechende Pflegeplanung
eine ordnungsgemäße und fortlaufende Führung des Patienten Dokumentationssystems
regelmäßige Pflegevisiten und Auswertung der durchgeführten Pflegemaßnahmen (Evaluation)
regelmäßige Durchführung von Team- und Fallbesprechungen
fortlaufende Aktualisierung und Weiterentwicklung unserer Pflegestandards
Vorhalten einer umfangreichen Bibliothek an Fachzeitschriften und Pflegeliteratur
regelmäßige Teilnahme an internen sowie externer Fortbildungen

 

 


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