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Hauswirtschaft und Sonstige

Pflegekassenleistungen

Zu den Pflegeleistungen gehören die Tätigkeiten der hauswirtschaftlichen Versorgung und sonstige Maßnahmen des Leistungskataloges.

Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen muss ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt werden oder bereits eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegen. Die Tätigkeiten der hauswirtschaftlichen Versorgung können nur neben der Grundpflege erbracht und abgerechnet werden. Die Grundpflege muss dabei im Vordergrund stehen.

Hinweis:
Mit den Leistungen kann sofort begonnen werden ohne Vorabfinanzierung da diese dann bei einer Einstufung rückwirkend mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden können.

Weitere interessante Hinweise zur Abrechnung erhalten Siehier.

Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch beim Ausfüllen Ihres Pflegeantrages und sind bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst) anwesend.


Folgende abrechenbare Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung sind Bestandteil des Leistungskataloges der Pflegekassen und können bei Ihnen zuhause durchgeführt werden.

 

Reinigungsarbeiten wie Fenster putzen, Staubwischen, Nasswischen, Staubsaugen


Reinigung von Bad, Toilette, Küche, Treppenhaus putzen usw.

 

Trennung und Entsorgung des Abfalls

 

Wäsche waschen, Wäschepflege und Verräumen der Wäsche in den Schrank

 

Zubereitung und Kochen von kalten und warmen Mahlzeiten einschließlich Tisch decken, Anrichten der Mahlzeit, Abspülen, Reinigung des Arbeitsbereiches und Verräumen des Geschirrs

 

Einkauf von Lebensmittel, Erstellung eines Einkaufsplanes, Verräumen des Einkaufs, Besorgungen von Rezepte, Post usw.

 

Begleit- und Fahrtendienste zu Arzt, therapeutische Anwendungen, Friseur, Fusspflege usw. (keine Spaziergänge)

 

Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich Hilfe beim An-/Auskleiden und Hilfe beim Gehen, Treppensteigen

 

Beheizen der Wohnung, nur bei Befeuerung mit Öl, Holz oder Kohle

 

 

 


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