Zu den Pflegeleistungen gehören die Tätigkeiten der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung.
Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen muss ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt werden oder bereits eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegen.
Hinweis: Mit den Leistungen kann sofort begonnen werden ohne Vorabfinanzierung da diese dann bei einer Einstufung rückwirkend mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden können.
Weitere interessante Informationen zur Abrechnung erhalten Sie hier.
Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch beim Ausfüllen Ihres Pflegeantrages und sind bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst) anwesend.
Folgende abrechenbare Leistungen der Grundpflege sind Bestandteil des Leistungskataloges der Pflegekassen und können bei Ihnen zuhause durchgeführt werden.