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Behandlungspflege

Krankenkassenleistungen SGB V §37


Die Leistungen der Behandlungspflege müssen von Ihrem Hausarzt verordnet werden und können von Ihnen kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Hinweis:
Diese Leistungen werden von uns dann Direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

Folgende abrechenbare Leistungen sind Bestandteil des Leistungskataloges der Krankenkassen und können bei Ihnen zuhause durchgeführt werden.

► Medikamentenabgabe, Tabletten, Tropfen usw.► Injektionen z.B. Insulin, Heparin usw.
► Medikamentenabgabe durch Einreibung► Kompressionsverband anlegen, wechseln
► Richten der Tabletten im Wochendispenser► Legen einer Magensonde
► Blutdruckmessung► Versorgung Suprapubischer Katheter
► Blutzuckermessung► Versorgung bei PEG Sonde
► Flüssigkeitsbilanzierung► Pflege und Verbandwechsel Venenkatheter
► Katheterisierung► Infusionen
► Blasenspülung► Absaugen der oberen Luftwege
► Einlauf, Klistier, Klysma► Überwachung des Beatmungsgerätes
► Auflegen von Kälteträgern► Versorgung und Überprüfung von Drainagen
► Instillation► Leistungen im Bereich der Grundpflege
► Inhalationen► Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft
► Stomaversorgung einschl. Wundpflege► Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
► Dekubitus Behandlung► Wundverband anlegen, Wundpflege
► Krankenbeobachtung 

 


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