Behandlungspflege
Krankenkassenleistungen SGB V §37
Die Leistungen der Behandlungspflege müssen von
Ihrem Hausarzt
verordnet werden und können von Ihnen
kostenfrei
in Anspruch genommen werden.
Hinweis:
Diese Leistungen werden von uns dann
Direkt
mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Folgende abrechenbare Leistungen sind Bestandteil des Leistungskataloges der Krankenkassen und können bei Ihnen zuhause durchgeführt werden.
► Medikamentenabgabe, Tabletten, Tropfen usw.
► Injektionen z.B. Insulin, Heparin usw.
► Medikamentenabgabe durch Einreibung
► Kompressionsverband anlegen, wechseln
► Richten der Tabletten im Wochendispenser
► Legen einer Magensonde
► Blutdruckmessung
► Versorgung Suprapubischer Katheter
► Blutzuckermessung
► Versorgung bei PEG Sonde
► Flüssigkeitsbilanzierung
► Pflege und Verbandwechsel Venenkatheter
► Katheterisierung
► Infusionen
► Blasenspülung
► Absaugen der oberen Luftwege
► Einlauf, Klistier, Klysma
► Überwachung des Beatmungsgerätes
► Auflegen von Kälteträgern
► Versorgung und Überprüfung von Drainagen
► Instillation
► Leistungen im Bereich der Grundpflege
► Inhalationen
► Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft
► Stomaversorgung einschl. Wundpflege
► Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
► Dekubitus Behandlung
► Wundverband anlegen, Wundpflege
► Krankenbeobachtung
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